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Einzelne Leistungen
Sie suchen etwas Bestimmtes? Diese Seiten führen alle Betriebe zusammen, die diese Arbeit anbieten, auch die, die im Verzeichnis unter einem anderen Gewerk stehen.
Was zum Gewerk Glaser & Fensterbau gehört
Das Glaserhandwerk bearbeitet, verglast und montiert Glas an Bauteilen und Einrichtungen. Fensterbaubetriebe ergänzen dies um Rahmen, Beschläge und den fachgerechten Einbau von Fenstern und Türen.
- Fenster austauschen
- Fenstermontage im Neubau
- Kunststofffenster
- Holzfenster
- Aluminiumfenster
- Haustüren einbauen
- Glasscheibe austauschen
- Isolierglas erneuern
- Beschlagene Isolierglaseinheiten ersetzen
- Sicherheitsglas ESG und VSG
- Schallschutzverglasung
- Duschabtrennungen aus Glas
- Ganzglastüren
- Glasgeländer
- Glasvordächer
- Spiegel nach Maß
- Glaszuschnitt
- Fensterbänke
- Insektenschutzgitter
- Rollläden nachrüsten
- Fensterbeschläge einstellen
- Dichtungen erneuern
- Einbruchhemmende Nachrüstung nach RC2
- Notverglasung bei Glasbruch
Zulassungspflichtiges Handwerk. Anlage A Nr. 39 (Glaser). Fensterbau in Holz gehört zum Tischlerhandwerk (Anlage A Nr. 27), in Metall zum Metallbauerhandwerk (Anlage A Nr. 13); der reine Einbau genormter Fenster ist Anlage B Abschnitt 2 Nr. 23 und zulassungsfrei.
Diese Übersicht beschreibt Leistungen, die für dieses Gewerk typisch sind. Welche davon ein einzelner Betrieb tatsächlich ausführt, erfragen Sie bitte direkt bei ihm.
Anfrage stellen: wir vermitteln den passenden Betrieb
Keine Zeit, alle Betriebe anzurufen? Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Wir vermitteln den Kontakt zu einem passenden Betrieb aus dem Verzeichnis. Kostenlos für Sie; die Beauftragung erfolgt direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb.
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